Meine Tätigkeit als rechtliche Betreuerin übe ich beruflich aus (Berufsbetreuerin) und habe mich auf die besonderen Maßnahmen bei der Unterbringung spezialisiert. Einzelheiten dazu finden Sie unter dem Abschnitt "Verfahrenspflegschaften" unter dem Werdenfelser Weg.
Das Betreuungsrecht ist in den §§ 1896 BGB ff. geregelt. Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet für Menschen, die aufgrund ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Behinderung nicht oder teilweise nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Betreuung wird je nach Betroffenheit des hilfebedürftigen Menschen für bestimmte Aufgabenkreise wie Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und anderes bestellt.
Der rechtliche Betreuer ist Rechtsbeistand, sozusagen sozialer Manager und vertritt den betreuten Menschen nach außen, ist zugleich sein Ansprechpartner, der seine Angelegenheiten zum Wohle des Betreuten nach bestem Wissen und Gewissen regelt. Für besondere Tätigkeiten benötigt der Betreuer zusätzlich die Zustimmung des Betreuungsgerichts.
Der rechtliche Betreuer hat dem Betreuungsgericht jährlich Berichte zu erstatten und ein Verzeichnis über das Vermögen des Betroffenen sowie über dessen persönliche Verhältnisse mitzuteilen.
Der umfangreiche Tätigkeitsbereich der rechtlichen Betreuung ist in der Broschüre des Bundesjustizministerums detailiert dargestellt.
Auch finden Sie dort Hinweise zur Vorsorgevollmacht und diverse Formulare.
Der rechtliche Betreuer wird grundsätzlich vom Betreuungsgericht (i.d.R. das zuständige Amtsgericht) bestellt und überwacht.
Weitere Hinweise und Formulare finden Sie unter dem Abschnitt "Betreuungsbehörde"
Außerdem stellt der Bundesanzeigerverlag kostenlose Formulare zur Verfügung.
Als weiteres Hilfsmittel gibt es vom Bundesjustizministerium auch eine Broschüre zum Thema Patientenverfügung. Dort finden Sie neben den allgemeinen Informationen auch Vorschläge zur Erstellung einer Verfügung mit Formulierungsvorschlägen.