Wenn aufgrund der Familienverhältnisse kein Angehöriger oder aufgrund der schwierigen Aufgabengebiete kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht, wird ein Berufsbetreuer bestellt.
Die Berufsbetreuer werden von der zuständigen Betreuungsbebörde zugelassen und haben in der Regel entsprechende fachliche Qualifikationen und Erfahrungen für das jeweillige Tätigkeitsgebiet.
Sie erhalten - im Gegensatz zum ehrenamtlichen Betreuer - eine monatliche pauschale Tätigkeitsvergütung. Einzelheiten finden Sie unter Kosten