Betreuungsbehörden

Die Betreuungsbehörde hat u. a. folgende wesentliche Aufgaben im Zusammenhang mit gerichtlichen Betreuungsverfahren:

  • Vorsorgeverfügungen, Aufklärung und Information über

Vorsorgevollmachten
Patientenverfügungen
Betreuungsverfügungen
  • Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsbehördengesetzes

Einführung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern und Berufsbetreuer
Gewinnung von neuen Betreuern
Zusammenarbeit mit Betreuungsverein

  • Beratung von Betreuern

Beratung im Betreuungsrecht und Leistungsansprüche
Gerichtliche Genehmigungen
Freiheitsentziehende Maßnahmen
Herstellen des Erstkontakts zwischen Betreuer und Betroffenem
Vermittlung bei Beschwerden



Sie ist beim jeweiligen Landratsamt des Kreises angesiedelt und ist zuständig für alle im Landkreis tätigen Betreuer.

 

Meine zuständige Betreuungsbehörde ist das

Landratsamt Bodenseekreis,

Albrechtstr. 75, 88045 Friedrichshafen

Telefon 07541 204-5287

Internet: http://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/betreuung-verfuegung.html

Hier finden Sie auch weitere Informationen und Formulare



"Wir stehen für kompetente & vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern" 

Kontakt

Angelika Haller

Bischof-Gebhard-Str. 25

88696 Owingen / Bodensee

Telefon 07551 69554

Telefax 07551 831295

eMail: info(at)buero-haller.de

 

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