Die Betreuungsbehörde hat u. a. folgende wesentliche Aufgaben im Zusammenhang mit gerichtlichen Betreuungsverfahren:
Vorsorgevollmachten
Patientenverfügungen
Betreuungsverfügungen
Einführung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern und Berufsbetreuer
Gewinnung von neuen Betreuern
Zusammenarbeit mit Betreuungsverein
Beratung im Betreuungsrecht und Leistungsansprüche
Gerichtliche Genehmigungen
Freiheitsentziehende Maßnahmen
Herstellen des Erstkontakts zwischen Betreuer und Betroffenem
Vermittlung bei Beschwerden
Sie ist beim jeweiligen Landratsamt des Kreises angesiedelt und ist zuständig für alle im Landkreis tätigen Betreuer.
Meine zuständige Betreuungsbehörde ist das
Landratsamt Bodenseekreis,
Albrechtstr. 75, 88045 Friedrichshafen
Telefon 07541 204-5287
Internet: http://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/betreuung-verfuegung.html
Hier finden Sie auch weitere Informationen und Formulare