Der Betreuer muss in der Lage sein, den anfallenden Schriftverkehr, Vermögensangelegenheiten und die anderen anfallenden Aufgaben, je nach Aufgabenkreis, zu erledigen und außerdem zuverlässig sein.
Vorranig sollen die Wünsche des Betreuten berücksichtigt werden und nach Möglichkeit Familienangehörige oder persönliche Vertrauenspersonen ausgewählt werden. Der Betreute kann seine Wünsche und Vorstellungen bereits im Vorfeld durch eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht festlegen. Einzelheiten auch unter http://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/betreuung-verfuegung/betreuungsverfuegung.html
Ansprechpartner auf der Suche nach einem Betreuer ist, soweit sie ehrenamtlich tätig sind, vorrangig der SKM-Betreuungsverein.
In der Rangfolge werden als Betreuer zunächst Angehörige, dann der Betreuungsverein sowie ehrenamtliche oder Berufsbetreuer vorgesehen.
Der ehrenamtliche Betreuer erhält eine jährliche Aufwandspauschale.