Testamentsvollstreckungen

Welche Aufgaben und Pflichten der Testamentsvollstrecker konkret ausübt bzw. ausüben muss, legt der Erblasser im Testament fest. So kann er festelgen, dass der Testamentsvollstrecker sich nur um eine bestimmte Immobilie kümmert und auch nur so lange, bis der eigentliche Erbe volljährig ist oder er hat die Auflagen und Bedingungen des Testamentes zu erfüllen. 

 

Beispiele für Aufgabenbereich eines Testamentsvollstreckers:

  • Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • die Erfüllung von Auflagen
  • die Regulierung vorhandener Schulden
  • die Erbauseinandersetzung
  • den Schutz minderjähriger Erben
  • die Sicherung der Unternehmensnachfolge

 

Wegen der vielfältigen Möglichkeiten empfehle ich Ihnen, bereits vor der Testamentserrichtung bei einem Notar Rat einzuholen und die die Rahmenbedingungen zu besprechen. Auch eine Festlegung des möglichen Testamentsvollstrecker kann im Rahmen der Testamentserrichtung erfolgen. 



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Angelika Haller

Bischof-Gebhard-Str. 25

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