Verfahrenspflegschaft

Der Verfahrenspfleger wird vom Betreuungsgericht für einzelne Aufgaben oder Maßnahmen bestellt.

 

Der Verfahrenspfleger soll dem Betroffenen -soweit möglich- erläutern, wie das gerichtliche Verfahren abläuft, ihm Inhalte und Mitteilungen des Gerichtes erläutern. Auch soll er Wünsche des Betroffenen an das Gericht übermitteln und nach Möglichkeit durchsetzen.

 

Er wird üblicherweise für folgende wesentlichen Aufgaben bestellt:

  • Bestellung eines Betreuers
  • Anordnung einer Unterbringung
  • Wohnungsauflösung 
  • Verwertung von Vermögen 

In diesen Fällen hat er alle Rechte des Betreuten wahr zu nehmen, insbesondere auch Rechtsmittel auszuschöpfen.

 

Im Rahmen der Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen haben sich in den letzten Jahren besonders durch neue Erkenntnisse und Maßnahmen immer mehr Alternativen herausgebildet. Hier habe ich mich für den "Werdenfelser Weg" spezialisiert. 

"Wir stehen für kompetente & vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern" 

Kontakt

Angelika Haller

Bischof-Gebhard-Str. 25

88696 Owingen / Bodensee

Telefon 07551 69554

Telefax 07551 831295

eMail: info(at)buero-haller.de

 

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