Rechtliche Betreuungen - Kosten

  • Der gesetzliche Grundgedanke der gerichtlichen Betreuung geht davon aus, dass die Betreuung durch sogenannte ehrenamtliche Betreuer erfolgt. Diese erhalten ledigliche eine jährliche Auslagenpauschale für ihre Tätigkeit.
  • Ich bin als Berufsbetreuerin tätig, sodass ich auch Anspruch auf eine Vergütung habe.

   Für die Bereiche Betreuungen und Verfahrenspflegschaften sind die

   Kosten im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz geregelt:

 

 

Die Kosten hat üblicherweise der Betreuten zu übernehmen; wenn er jedoch vermögenslos ist, übernimmt die Kosten die Staatskasse.

 

Außerdem fallen - je nach Vermögen des zu Betreuenden - noch zusätzlich Gerichtskosten an.



Verfahrenspfleger - Kosten

Der Verfahrenspfleger wird mit einem Stundensatz vergütet und erhält Auslagen erstattet. Die Vergütung erhält er aus der Staatskasse.

 

Wie beim Betreuer können diese Kosten - im Rahmen des Gerichtskostenfestsetzungsverfahrens - vom Betreuten verlangt werden.

"Wir stehen für kompetente & vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern" 

Kontakt

Angelika Haller

Bischof-Gebhard-Str. 25

88696 Owingen / Bodensee

Telefon 07551 69554

Telefax 07551 831295

eMail: info(at)buero-haller.de

 

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