Erbschafts- und Schenkungssteuer

Nachfolgender Link zeigt Ihnen die Veröffentlichung des Bundesjustizministeriums für die aktuellen Freibeträge und Steuersätze seit 2009 bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. 

Steuertipps für Erbschaften (Justizministerium Baden-Württemberg)

Damit Sie die Steuerklassen besser zuordnen können, nachfolgende eine kurze Darstellung, welche Erben zu welcher Steuerklasse gehören. Die Angaben beziehen sich immer auf den Erblasser und es sind nur die wesentlichen Erben aufgeführt.

 

Steuerklasse 1:

  • Ehegatten (einschl. Lebenspartner)
  • Kinder und Stiefkinder
  • Abkömmlinge der Kinder
  • Eltern

Steuerklasse 2:

  • Geschwister
  • Stiefkinder
  • Schwiegereltern
  • geschiedene Ehegatten (einschl. Lebenspartner)

Steuerklasse 3: 

  • Nicht in den vorherigen Steuerklassen berücksichtigte Erben

 

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall von einem Steuerberater beraten, da wir für diese Angaben keine Gewähr leisten und nur zur Orientierung dienen kann.

"Wir stehen für kompetente & vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern" 

Kontakt

Angelika Haller

Bischof-Gebhard-Str. 25

88696 Owingen / Bodensee

Telefon 07551 69554

Telefax 07551 831295

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