Die Tätigkeiten bei der Immobilienbetreuung wird aufgrund unterschiedlichen Aufgaben und Umfang üblicherweise nach Stunden abgerechnet.
Wenn der Arbeitsumfang feststeht, können die Kosten beurteilt werden und dann kann ggf. ein Kostenrahmen vereinbart werden.
Für Fremdleistungen werden im Einzelfall Angebote eingeholt und Ihre Vorstellungen bei der Auftragsvergabe werden nach Möglichkeit berücksichtigt.