Im Rahmen des Testamentes werden die Einzelheiten für die Testamentsvollstreckung geregelt. Auch die Kosten für den Testamentsvollstrecker können hier geregelt werden.
Ich empfehle Ihnen, sich bereits vor der Testamentserrichtung mit dem möglichen Testamentsvollstrecker über die Kosten abzustimmen oder mit einem Notar die Rahmenbedingungen zu besprechen.
In der Praxis hat sich die sogenannte "Rheinische Tabelle", die vom Deutschen Notarverein aktualisiert wird, als übliche Regelung durchgesetzt:
Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Notarvereins:
http://deutscher-notarverein.de/Dokumente/Testamentsvollstrecker.html