Testamentsvollstreckung - Kostenregelung

Im Rahmen des Testamentes werden die Einzelheiten für die Testamentsvollstreckung geregelt. Auch die Kosten für den Testamentsvollstrecker können hier geregelt werden.

 

Ich empfehle Ihnen, sich bereits vor der Testamentserrichtung mit dem möglichen Testamentsvollstrecker über die Kosten abzustimmen oder mit einem Notar die Rahmenbedingungen zu besprechen.

 

In der Praxis hat sich die sogenannte "Rheinische Tabelle", die vom Deutschen Notarverein aktualisiert wird, als übliche Regelung durchgesetzt: 

 

Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Notarvereins:

http://deutscher-notarverein.de/Dokumente/Testamentsvollstrecker.html

"Wir stehen für kompetente & vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern" 

Kontakt

Angelika Haller

Bischof-Gebhard-Str. 25

88696 Owingen / Bodensee

Telefon 07551 69554

Telefax 07551 831295

eMail: info(at)buero-haller.de

 

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